Freitag, 9. Februar 2007

linux

Zum Copyright von Linux

Linux unterliegt der sogenannten GNU General Public License (GPL). Die GPL, manchmal auch als »copyleft« bezeichnet, wurde für das GNU-Projekt der Free Software Foundation entwikkelt. Sie enthält eine Reihe von Klauseln, die die Weitergabe und Änderung von »freier Software« regeln. »Frei« bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Freiheit der Weitergabe, nicht allein auf frei im Sinne von »kostenlos«. Die GPL ist schon immer Mißverständnissen ausgesetzt gewesen, und wir hoffen, daß diese Zusammenfassung dazu beitragen kann, den Umfang und die Ziele der GPL sowie ihre Auswirkungen auf Linux verständlich zu machen. Sie finden den vollständigen Text der GPL unter http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html .

Ursprünglich hatte Linus Torvalds sein Linux einer Regelung unterstellt, die restriktiver war als die GPL. Diese Regelung besagte, daß die Software ohne Einschränkungen weitergegeben und geändert werden konnte, aber daß kein Geld für die Weitergabe oder Benutzung verlangt werden durfte. Die GPL dagegen erlaubt, daß freie Software verkauft und damit Geld verdient wird, legt aber fest, daß die Rechte des Käufers auf Weitergabe der Software in keiner Weise eingeschränkt werden dürfen.

Zunächst sollte klargestellt werden, daß »freie Software«, die der GPL unterliegt, nicht im Besitz der allgemeinen Öffentlichkeit ist (Public Domain). Public-Domain-Software ist Software, die keinem Copyright unterliegt und die im Wortsinne der Öffentlichkeit gehört. Auf solche Software aber, die der GPL unterliegt, haben der Autor oder die Autoren das Copyright. Das bedeutet, daß diese Software durch die international gültigen Copyright-Gesetze geschützt ist und daß der Urheber der Software juristisch benannt ist. Die Tatsache, daß die Software frei weitergegeben werden darf, bedeutet also nicht, daß es sich um Public-Domain-Software handelt.

Software unter der GPL ist auch keine »Shareware«. Im allgemeinen hat der Autor von »Shareware« die Besitz- und Copyright-Rechte an der Software und erwartet, daß der Benutzer für die Benutzung bezahlt. Dagegen darf solche Software, die der GPL unterliegt, kostenlos weitergegeben und benutzt werden.

Die GPL erlaubt auch die Änderung von freier Software und die Weitergabe der neuen Version. Allerdings müssen alle Programme, die auf GPL-Software beruhen, wiederum der GPL unterstellt werden. Mit anderen Worten: Es ist nicht erlaubt, daß eine Firma Linux verändert und die entstandene Version unter restriktiven Bedingungen verkauft. Wenn irgendeine Software auf Linux beruht, muß auch diese Software der GPL unterstellt werden.

Privatpersonen und Firmen dürfen GPL-Software gegen Bezahlung weitergeben und damit auch Geld verdienen. Allerdings muß der Verkäufer von GPL-Software dem Käufer die gleichen Rechte zugestehen; das heißt, wenn Sie irgendwo GPL-Software gekauft haben, dürfen Sie diese kostenlos weitergeben oder auch verkaufen.

Das klingt im ersten Augenblick vielleicht widersprüchlich. Warum sollte jemand Software verkaufen, wenn laut GPL jedermann diese Software auch kostenlos beziehen kann? Wenn beispielsweise eine Firma beschließt, daß sie eine große Menge an Software zusammenstellen und auf einer CD-ROM vertreiben möchte, würde diese Firma versuchen, die Kosten für die Produktion und den Vertrieb der CD-ROM wieder hereinzuholen. Die Firma könnte auch versuchen, aus dem Verkauf der Software Gewinn zu erzielen. Unter der GPL ist das erlaubt.

Firmen, die freie Software verkaufen, müssen bestimmte Regeln beachten, die in der GPL festgeschrieben sind. Zunächst dürfen sie die Rechte der Käufer nicht beschränken. Das bedeutet, daß Sie eine gekaufte CD-ROM mit GPL-Software kostenlos kopieren und weitergeben, sie aber auch verkaufen dürfen. Zweitens muß der Verkäufer deutlich darauf hinweisen, daß es sich tatsächlich um GPL-Software handelt. Drittens muß der Verkäufer, ohne das extra zu berechnen, den kompletten Quellcode der Software mitliefern oder den Kunden darauf hinweisen, wo er sich die Software herunterladen kann. Das ermöglicht es jedem Käufer von GPL-Software, diese zu verändern.

Es ist eine sehr gute Sache, wenn Firmen freie Software verkaufen dürfen. Nicht jedermann hat Zugang zum Internet, um Software wie Linux kostenlos herunterzuladen. Die GPL erlaubt es Firmen, die Software an Leute zu verkaufen, die keinen kostenlosen Zugriff darauf haben. So gibt es zum Beispiel viele Firmen, die Linux auf Diskette, Magnetband oder CD-ROM im Versandhandel vertreiben und die damit Gewinne erzielen. Die Entwickler von Linux werden wahrscheinlich von diesen Gewinnen nie etwas abbekommen; das ist eine stillschweigende Vereinbarung zwischen den Entwicklern und Distributoren, wenn Software der GPL unterstellt wird. Mit anderen Worten: Linus wußte, daß Firmen vielleicht einmal Linux verkaufen wollten und daß er vielleicht nie an den Erträgen aus diesen Verkäufen beteiligt sein würde.

In der Welt der freien Software ist Geld nicht das beherrschende Thema. Das Ziel ist immer die Entwicklung und Verbreitung von guter Software sowie die Möglichkeit zu schaffen, daß jedermann Zugang dazu haben kann. Im nächsten Abschnitt werden wir besprechen, inwiefern das auf Linux zutrifft.

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